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Image by Christian Lue

Öffentliches Dienstrecht
&
Beamtenrecht

Für die Wahrung Ihrer Rechte im öffentlichen Dienst

Das Öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht zeichnet sich im Vergleich zum Arbeitsrecht durch einige Besonderheiten aus. Es besteht u.A. die besondere Treuepflicht zum Staat.  Auch sind die entscheidenden Rechtsnormen nicht (ausschließlich) zivilrechtlicher Natur -wie das Arbeitsrecht- sondern durch öffentich-rechtliche Normen geprägt.

 

Das heißt aber nicht, dass man im öffentlichen Dienst rechtlos ist und jeder Anweisung oder Änderung zustimmen muss. Der Staat hat Ihnen gegenüber  eine Fürsorgepflicht! Ganz egal ob Versetzung, Urlaubsansprüche, Disziplinarmaßnahmen, Themen der Besoldung oder des TVöD (TV-L) oder andere Themen. Die Kanzlei zum Roland steht an Ihrer Seite und erörtert gerne mit Ihnen, ob Ihr Dienstherr rechtmäßig handelt und wie Ihre realen Chancen bei einem Vorgehen sein könnten. Auch Chancen in Hinblick auf Versetzungen. Hierzu bleibt Blick immer auf eine pragmatische Lösung gerichtet.

Zum Leistungssprektrum gehört insbesondere:

  • Disziplinarrecht / Disziplinarverfahren (Gerade in Disziplinarverfahren wird in jedem Verfahren eine wissenschaftliche Ausforschung Ihres Falls betrieben, um das Bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.)

  • Laufbahnen und Ausbildung

  • Das Dienstverhältnis (Bewerbung, Beginn, Beendigung)

  • Versetzungen und Abordnungen

  • Dienstfähigkeit / Krankheit

  • Personalvertretung

  • Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen Dritte (Täter) für Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter etc. (Abrechnung nach Streitwert möglich)

Kosten: Zunächst melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch. Dann entscheiden wir gemeinsam, ob eine Erstberatung für Sie sinnvoll ist. Stellt sich heraus, dass Ihre Angelegenheit mehr Aufmerksamkeit bedarf, schlagen wie Ihnen eine Honorarvereinbarung vor. Hierbei wird nur der tatsächliche Aufwand berechnet und nicht der Streitwert. In beamtrechtlichen Streitigkeiten beträgt der Stundensatz 250 EUR und Disziplinarverfahren beträgt der Stundensatz 300 EUR. Der ungefähr erforderliche Aufwand wird Ihnen vorab mitgeteilt.

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