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Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen​

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorliegt, brauchen Sie jetzt vor allem drei Dinge:
Schnelle Hilfe. Klare Einschätzung. Und jemanden, der Ihre Abfindung durchsetzt.

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen begleite ich täglich Mandanten, die plötzlich mit einer Kündigung konfrontiert sind – oft völlig unerwartet. Viele wissen nicht, welche Rechte sie haben oder wie hoch ihre Abfindung tatsächlich ausfallen könnte.

Genau hier setze ich an: verständlich, strategisch und konsequent in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

👉 Rufen Sie jetzt an: 0421 – 84 82 5662
Ich prüfe Ihren Fall sofort und sage Ihnen direkt, wie Sie am besten reagieren.

1. Sie haben eine Kündigung bekommen? Jetzt zählt jede Stunde.

 

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass bei einer Kündigung die dreiwöchige Klagefrist läuft. Wenn diese Frist verstreicht, können Sie Ihre Rechte nur selten retten.

Eine Kündigungsschutzklage dient in der Praxis häufig nicht dazu, den Arbeitsplatz zurückzubekommen, sondern um eine faire Abfindung auszuhandeln. Und genau das funktioniert oft – wenn Sie schnell handeln.

Typische Fälle, bei denen eine Abfindung möglich ist:

  • betriebsbedingte Kündigung

  • personenbedingte Kündigung (z. B. Krankheit, Leistung, Fehlverhalten)

  • fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung

 

Arbeitgeber tragen in Kündigungsschutzprozessen ein hohes Risiko. Deshalb enden viele Verfahren in einem Vergleich – oft mit einer Abfindung, die deutlich über dem liegt, was vorher angeboten wurde.

👉 Je früher ich für Sie tätig werde, desto besser sind Ihre Chancen.
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2. Wie hoch kann Ihre Abfindung ausfallen?

Viele orientieren sich an der bekannten Faustformel:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Doch diese Faustformel ist nur ein Richtwert. In der Praxis hängt die tatsächliche Abfindung ab von:

  • der rechtlichen Angreifbarkeit der Kündigung

  • der Prozessrisikoeinschätzung des Arbeitgebers

  • Ihrer persönlichen Situation

  • dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts

 

Ich sehe mir Ihren Fall ganzheitlich an und zeige Ihnen klar auf, welche Abfindung realistisch erreichbar ist – und wie wir sie verhandeln können.

👉 Erste Einschätzung telefonisch – kostenlos & schnell.

3. Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor? Vorsicht vor teuren Fehlern.

 

Aufhebungsverträge werden oft als „unverbindliche Lösung“ dargestellt – tatsächlich können sie jedoch große Nachteile haben, zum Beispiel:

  • zu geringe Abfindung

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten

  • Verzicht auf Ansprüche (Urlaub, Überstunden, Boni)

  • unklare oder ungültige Formulierungen

  • Nachforderungen des Arbeitgebers

 

Bitte unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne dass ein Anwalt für Arbeitsrecht ihn geprüft hat.

👉 Schnelle Vertragsprüfung – oft noch am selben Tag.
Telefon: 0421 – 84 82 5662

Warum Mandanten sich nach einer Kündigung an mich wenden

  • schnelle Erstreaktion innerhalb von 24 Stunden

  • klar verständliche Einschätzung ohne Juristendeutsch

  • fokussiert auf Kündigungsschutz & Abfindungsverhandlungen

  • bundesweit tätig, Schwerpunkt Bremen, Hamburg, Oldenburg

  • hohe Erfolgsquote in Vergleichsverhandlungen

  • persönliche Betreuung – nicht anonym, sondern direkt mit mir

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, geht es um Ihre finanzielle Zukunft. Ich setze alles daran, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

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Bei Fragen zu Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag:

📞 0421 – 84 82 5662
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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen.
Konsequent. Verständlich. Durchsetzungsstark.

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