Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorliegt, brauchen Sie jetzt vor allem drei Dinge:
Schnelle Hilfe. Klare Einschätzung. Und jemanden, der Ihre Abfindung durchsetzt.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen begleite ich täglich Mandanten, die plötzlich mit einer Kündigung konfrontiert sind – oft völlig unerwartet. Viele wissen nicht, welche Rechte sie haben oder wie hoch ihre Abfindung tatsächlich ausfallen könnte.
Genau hier setze ich an: verständlich, strategisch und konsequent in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
👉 Rufen Sie jetzt an: 0421 – 84 82 5662
Ich prüfe Ihren Fall sofort und sage Ihnen direkt, wie Sie am besten reagieren.
1. Sie haben eine Kündigung bekommen? Jetzt zählt jede Stunde.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass bei einer Kündigung die dreiwöchige Klagefrist läuft. Wenn diese Frist verstreicht, können Sie Ihre Rechte nur selten retten.
Eine Kündigungsschutzklage dient in der Praxis häufig nicht dazu, den Arbeitsplatz zurückzubekommen, sondern um eine faire Abfindung auszuhandeln. Und genau das funktioniert oft – wenn Sie schnell handeln.
Typische Fälle, bei denen eine Abfindung möglich ist:
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betriebsbedingte Kündigung
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personenbedingte Kündigung (z. B. Krankheit, Leistung, Fehlverhalten)
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fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung
Arbeitgeber tragen in Kündigungsschutzprozessen ein hohes Risiko. Deshalb enden viele Verfahren in einem Vergleich – oft mit einer Abfindung, die deutlich über dem liegt, was vorher angeboten wurde.
2. Wie hoch kann Ihre Abfindung ausfallen?
Viele orientieren sich an der bekannten Faustformel:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Doch diese Faustformel ist nur ein Richtwert. In der Praxis hängt die tatsächliche Abfindung ab von:
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der rechtlichen Angreifbarkeit der Kündigung
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der Prozessrisikoeinschätzung des Arbeitgebers
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Ihrer persönlichen Situation
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dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts
Ich sehe mir Ihren Fall ganzheitlich an und zeige Ihnen klar auf, welche Abfindung realistisch erreichbar ist – und wie wir sie verhandeln können.
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3. Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor? Vorsicht vor teuren Fehlern.
Aufhebungsverträge werden oft als „unverbindliche Lösung“ dargestellt – tatsächlich können sie jedoch große Nachteile haben, zum Beispiel:
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zu geringe Abfindung
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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten
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Verzicht auf Ansprüche (Urlaub, Überstunden, Boni)
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unklare oder ungültige Formulierungen
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Nachforderungen des Arbeitgebers
Bitte unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne dass ein Anwalt für Arbeitsrecht ihn geprüft hat.
👉 Schnelle Vertragsprüfung – oft noch am selben Tag.
Telefon: 0421 – 84 82 5662
Warum Mandanten sich nach einer Kündigung an mich wenden
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schnelle Erstreaktion innerhalb von 24 Stunden
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klar verständliche Einschätzung ohne Juristendeutsch
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fokussiert auf Kündigungsschutz & Abfindungsverhandlungen
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bundesweit tätig, Schwerpunkt Bremen, Hamburg, Oldenburg
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hohe Erfolgsquote in Vergleichsverhandlungen
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persönliche Betreuung – nicht anonym, sondern direkt mit mir
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, geht es um Ihre finanzielle Zukunft. Ich setze alles daran, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen.
Konsequent. Verständlich. Durchsetzungsstark.
✓ Häufige Fragen nach einer Kündigung aus der Praxis:
✓ Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?
Ja. Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine Frist von nur drei Wochen, innerhalb der eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung möglichst sofort anwaltlich prüfen zu lassen.
✓ Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?
In vielen Fällen ja. Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass bereits die Erhebung einer Kündigungsschutzklage häufig dazu führt, dass Arbeitgeber zu Vergleichsverhandlungen bereit sind. Dabei geht es nicht immer darum, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Sehr oft können eine höhere Abfindung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder eine bezahlte Freistellung erreicht werden.
✓ Kann sich eine gute Verhandlung finanziell wirklich auszahlen?
Ja. Jeder Fall ist anders und die Höhe einer Abfindung hängt stets von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Eine bestimmte Abfindung kann und darf daher niemals garantiert werden.
Aus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich jedoch, dass sich eine konsequente Verhandlungsstrategie häufig auszahlt. In vielen Fällen gelingt es, Ergebnisse zu erzielen, die deutlich über der häufig als Orientierung herangezogenen Regelabfindung liegen. In einem aktuellen Fall konnte ich beispielsweise sogar eine Abfindung mit einem Faktor von 6,5 verhandeln – ein außergewöhnliches Ergebnis, das die absolute Ausnahme darstellt und nicht auf andere Fälle übertragbar ist. Gerade dieses Beispiel zeigt jedoch, dass sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung und eine konsequente Verhandlungsführung lohnen können. Ziel ist stets, für jeden Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
✓ Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung auf keinen Fall tun?
Unterschreiben Sie nichts vorschnell und verzichten Sie nicht vorschnell auf Ihre Rechte. Gerade Aufhebungsverträge oder Abwicklungsvereinbarungen können erhebliche finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Lassen Sie Ihre individuelle Situation daher möglichst frühzeitig anwaltlich prüfen.
✓ Warum sollte ich einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?
Kündigungsschutzverfahren erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts, sondern auch Verhandlungsgeschick und praktische Prozesserfahrung. Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt begleite ich Mandanten regelmäßig in Kündigungsschutzverfahren und Verhandlungen mit Arbeitgebern. Ziel ist stets, die wirtschaftlich und persönlich beste Lösung für den jeweiligen Mandanten zu erreichen.

