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Honorar

Unsere Leistungen

Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen und Umgebung. Spezialisiert auf Kündigungen und Aufhebungsverträge. Alle Fragen des Arbeitsrecht.

Ist Rechtsberatung nicht teuer?

Die ehrliche und juristisch korrekte Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wir legen großen Wert auf Transparenz, Fairness und wirtschaftlichen Realismus – und das von Anfang an.


 

✅ Unser Grundsatz: Beratung mit Augenmaß

Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn sich ein Vorgehen rechtlich oder wirtschaftlich nicht rechnet. Lieber verzichten wir auf ein aussichtsloses Mandat, als kurzfristig Gebühren zu generieren.
 

🕵️‍♂️ Kostenfreies Orientierungsgespräch – keine „versteckte Erstberatung“

In einem unverbindlichen telefonischen Orientierungsgespräch, das in der Regel 5–10 Minuten dauert, klären wir gemeinsam:
 

  • Worum geht es genau?

  • Wie ist Ihre rechtliche Ausgangslage?

  • Lohnt sich ein weiteres Vorgehen – auch wirtschaftlich?
     

Dieses erste Gespräch ist für Sie kostenfrei. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Erstberatung im rechtlichen Sinne, sondern um eine kurze Einschätzung, ob ein Mandat sinnvoll erscheint.
 

💬 Transparente Kosten: Erstberatung & Mandat

Sollten Sie sich anschließend für eine ausführliche rechtliche Beratung entscheiden, gelten folgende Konditionen:
 

  • Erstberatung nach § 34 RVG:
    190 € zzgl. MwSt.
    – Dieser Betrag wird auf ein späteres Mandat vollständig angerechnet.

     

  • Stundenhonorar bei Mandatierung:
    300 €/Stunde (abrechnungssicher auf die Sekunde genau)
    – Dies gilt insbesondere bei Streitwerten unter 5.000 €, bei denen die gesetzlichen Gebühren oft nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.

     

  • Alternativ: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern dies für Sie günstiger oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

    🤝 Dauermandate

  • Verschiedene Rabatte auf den Stunden- oder Tagessatz

  • Für Unternehmen, Betriebsräte oder Mandantenmit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir auch unser Programm Flexlaw an. 
     

⚖️ Gesetzliche Grundlage & Rechtsschutzversicherung
 

Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert und den Vorgaben des RVG.
 

Besonders im Arbeitsrecht gilt:

Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
 

Wir beraten Sie offen, welches Kostenrisiko Ihr Fall beinhaltet – und auch, wenn sich ein Vorgehen nicht lohnt.
 

Falls vorhanden, prüfen wir für Sie Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen direkt mit dieser ab.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch Gutachterkosten, Gerichtskosten oder Vergleichskosten. Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherungen bei geringeren Streitwerten lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren. Hier wäre dann die Differenz von Ihnen zu tragen. Hier rechnen wir aber im Vorfeld, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt. 

 

✅ Unser Grundsatz: Beratung mit Augenmaß

Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn sich ein Vorgehen rechtlich oder wirtschaftlich nicht rechnet. Lieber verzichten wir auf ein aussichtsloses Mandat, als kurzfristig Gebühren zu generieren.
 

Vertrauen ist für uns keine Floskel, sondern die Grundlage unserer Arbeit.
 

📞 Sprechen Sie uns an – ohne Risiko

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung?
Wir nehmen uns die Zeit, Sie umfassend zu informieren – offen, verständlich und ohne juristisches Kleingedrucktes.

📧 info@kanzlei-zum-roland.de
📞 0421 / 84 82 5662

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