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Kosten
Ist Rechtsberatung nicht teuer ?

Hierauf kann nur die juristisch korrekte Antwort lauten: Es kommt drauf an:

Eines vorweg: In einem ersten Gespräch erläutern wir kurz Ihren Sachverhalt. Dieses Erstgespräch ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

 

Sollten an einem Punkt Kosten für Sie entstehen, teilen wir Ihnen das vorher mit. Die Transparenz liegt uns sehr am Herzen.

 

Nach einer ersten Einschätzung, weiß man schnell ob sich ein Vorgehen lohnt oder nicht. Hierbei werde ich Ihnen auch mitteilen, wenn sich ein Vorgehen für Sie nicht rechnet. Mir ist es lieber, Sie bei kurzen Anfragen kostenlos zu beraten und damit den Weg in eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ebnen, als einmalig einen aussichtlosen Fall abzurechnen. Anwaltsarbeit ist Vertrauenssache.

Maßgeblich für die Kosten eines Rechtsstreits ist grundsätzlich der Streitwert der Angelegenheit. Die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In arbeitsrechtlichen Prozessen kommt die Besonderheit hinzu, dass die Anwaltskosten jeweils von der vertretenen Partei zu tragen sind. Das heißt, dass nicht der "Verlierer" des Prozesses die Kosten trägt, sondern jeder seine Kosten selbst. Wir können vorab gerne besprechen, welches Kostenrisiko Ihr Fall beinhaltet.

Es ist grundsätzlich anzuraten eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, damit sich Ihr Kostenrisiko minimiert. Eine Rechtschutzversicherung trägt in der Regel nicht nur die Anwaltskosten, sondern übernimmt z.B. auch die Kosten von Sachverständigen, Gerichtsgebühren und tritt daher als solider Prozessfinanzierer auf.

Sollten Sie Angst vor zu hohen Kosten haben oder die gesetzlichen Regelungen nicht nachvollziehen können, dürfen Sie hierzu gerne jederzeit Fragen stellen. Wir können gemeinsam eine Lösung finden.

In einigen Fällen bietet es sich an eine andere Abrechnungsweise als nach den gesetzlichen Gebühren zu wählen. Wir können ein individuelles Stundenhonorar vereinbaren. Unser Stundenhonorar beträgt grundsätzlich EUR 250,00/Std. Dann bestimmen sich die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand der Sache.

Eine Erstberatungsgebühr fällt bei der Kanzlei zum Roland nur an, wenn eine Vorbereitung auf den Termin erforderlich erscheint. Für eine Erstberatung können maximal 190 EUR an Gebühren anfallen. Sollten wir Ihr Anliegen in kürzester Zeit erörtert haben, drücken wir gerne ein Auge zu. Wenn aus einer Erstbeartung eine Mandatierung erfolgt, wird die Erstberatung auf das Mandat angerechnet.

Gerne können Sie sich auch vor einer Beratung über die anfallenden Kosten informieren. Wir nehmen Ihnen gerne die Furcht vor überhöhten Kosten. Diese wollen wir vermeiden.

Richter schreibt

Kosten einer Beratung

Effiziente Beratung verringert Kosten

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