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  • danielbuljevic

Beamtenrecht. Wie wird man eigentlich Beamter / Beamtin?

Aktualisiert: 4. Juni 2021

Bevor wir uns der Beantwortung der Frage des Titels „Wie werde ich Beamter?“ nähern, müssen wir zunächst klären, was überhaupt ein Beamter ist. Es gilt hier der sog. Staatsrechtliche Beamtenbegriff. Das heißt Beamter ist verkürzt gesagt derjenige, der für einen Dienstherren tätig ist und in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.



So weit, so gut. Doch wie wird man nun verbeamtet?


Nun zu den oben genannten Voraussetzungen muss noch eine Ernennungsurkunde ausgehändigt werden mit den Worten: „(…) unter Berufung in das Beamtenverhältnis“. Ob dies in der Praxis tatsächlich immer so geschieht, darf durchaus angezweifelt werden.



Sind nicht alle, die für den öffentlichen Dienst arbeiten Beamte?


Mitnichten! Der Staat tritt auch als Arbeitgeber in Erscheinung. Hierzu werden die essenziellen Rahmenbedingungen des Verhältnisses meist durch Tarifverträge, wie zum Beispiel dem TVöD geregelt.



Welche Arten von Beamtenverhältnissen gibt es eigentlich?


Gemäß § 6 BBG wird unterschieden zwischen dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (eigentlich sollte dies der gesetzliche Regelfall sein, vgl. Art 33 Abs. 5 GG), dem Beamten auf Probe, dem Beamten auf Zeit, dem Beamten auf Widerruf und dem ehrenamtlichen Beamten.



Und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um verbeamtet werden zu können?


Jetzt wird es wieder formell:


  • Man muss zunächst Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft oder Inhaber der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.

  • Weiterhin muss man für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen.

  • Auch muss man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, d.h. man darf nicht überschuldet sein

  • Man muss gesundheitlich geeignet sein (Stichwort: Amtsärztliche Untersuchung)

  • Ggf. sind noch landesspezifische Altersgrenzen zu berücksichtigen und weitere für den Beruf erforderlichen Vorgaben (zum Beispiel die Körpergröße bei der Polizei)

  • Auch sollten keine Vorstrafen vorliegen, dann wird es oft schwierig





Welche Laufbahnen gibt es eigentlich und welchen Abschluss benötige ich:


Dies muss grundsätzlich differenzierter betrachtet werden. Allerdings kann man sich an folgender Unterteilung grob orientieren:


  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss

  • Mittlerer Dienst: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss und Berufsausbildung

  • Gehobener Dienst: Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

  • Höherer Dienst: Abgeschlossenes Studium mit der geeigneten Fachrichtung



Und was bringt mir der Beamtenstatus:


Es gibt wie in vielen Dingen im Leben immer gewisse Vor- und Nachteile. Hier gehen wir auf die Vorteile ein:


  • Unkündbarkeit

  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und von der Arbeitslosenversicherung (=mehr Netto vom Brutto)

  • Gesicherte Pension

  • Beihilfe (= Zuschüsse) zur privaten Krankenversicherung

Bei all den Vorteilen sollte man nicht vergessen, dass es auch Nachteile mit dem Beamtenstaus einhergehen. Hierauf wird aber noch zukünftig darauf eingegangen werden.





Das waren viele Infos… Aber wie wird man denn jetzt Beamter / Beamtin?


Die Antwort ist naheliegend. Mit einer erfolgreichen Bewerbung. Dies haben alle Stellen gemeinsam. Die Prozesse, die nach Eingang der Bewerbung anstehen, sind jedoch sehr unterschiedlich. Viele Behörden arbeiten mittlerweile mit sog. Assessmentcentern, um geeignete Bewerber zu finden. Andere Behörden wiederum begnügen sich lediglich mit Einstellungsgesprächen. Dies hängt aber von der konkreten Stelle und den damit verbundenen individuellen Anforderungen zusammen.


Dies war ein kleiner Einstieg in das Beamtenverhältnis. Wenn Sie rund um das Beamtenrecht fragen haben, steht die Kanzlei zum Roland Ihnen gerne in Bremen und bundesweit zur Verfügung.




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