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danielbuljevic

NFL in Deutschland: Ausverkauft. Wucher auf dem "Drittanbietermarkt"?

NFL in Deutschland: Nach schnellem Ausverkauf der Tickets gibt es horrende Preise auf den einschlägigen Portalen: Ist das erlaubt oder Wucher?


Heute war es soweit: Der Start für den Vorverkauf die „normalen“ Tickets startete über die Plattform TM. Dies sorgte bei vielen Fans für Frust. Sechsstellige Warteschlangen waren die Regel. Auch in meinem Bekanntenkreis war dies bei vielen der Fall. Ich hatte tatsächlich noch ein Riesenglück und konnte mit der Position (ca.) 12.800 noch Tickets ergattern. Gerechnet habe ich indes damit nicht. Mir tut es für jeden Leid, der keines erwischte.


Was das wirklich Ärgerliche ist: Im Gegensatz zu vielen Fans, die sich Hoffnung auf Tickets machten, stehen bereits wenige Minuten nach dem Ausverkauf Tickets zu extremen Preisen auf den einschlägigen Plattform zum Verkauf (diese werden hier nicht benannt, um die Nachfrage dort künstlich zu erhöhen).


Mittlerweile gibt es immer mehr schwarze Schafe, die sich der steigenden Beliebtheit unseres Sports zu eigen machen wollen. Ich persönlich würde Tickets auf derartigen Plattformen nicht kaufen. Erstens steigere ich damit selbst die Nachfrage auf dem „Zweitmarkt“. Wenn keine Nachfrage kommt, sinkt auch das Angebot und der Ticketerwerb auf den Originalplattformen wird für alle wahrscheinlicher. Zweitens habe ich nicht zuletzt in der Rechtsberatung Fälle gehabt, bei welchen Ticketkäufer betrogen worden sind (wobei dies natürlich nicht immer der Fall ist).


Zur rechtlichen Frage: Ist das Anbieten von Tickets eigentlich verboten?


Für Privatpersonen kann dies zunächst verneint werden. Auch ein Weiterveräußerungsverbot von Tickets in den AGB dürfte zumindest für Privatpersonen unzulässig sein (Vgl.. LG Essen, Urt. v. 26.03.2009, Az. 4 O 69/09). Bei gewerblich handelnden kann allerdings ein Verbot der Weiterveräußerung sehr wohl wirksam sein. Deshalb muss hier klar unterschieden werden.


Was ist nun aber, wenn die Tickets teurer als zum Normalpreis angeboten werden, ist das nicht Wucher?





Grundsätzlich dürfen Tickets teurer als zum Originalpreis veräußert werden. Eine gesetzliche Grenze ist hier allerdings beim Wucher zu ziehen (Vgl. § 138 Abs. 2 BGB).

Hier könnte man spontan davon ausgehen, dass bei einem Verkaufsangebot des mehrfachen Verkaufspreises (ich habe in verschiedenen Gruppen von Berichten mit deutlich vierstelligen Preisen gehört), klar Wucher vorliegt.


Dies wird bislang aber noch nicht so von der Rechtsprechung gesehen. Zum Tatbestand des Wuchers gehört auch immer das Ausnutzen einer Zwangslage. Dies sah beispielweise das OLG Köln als nicht gegeben an, da der Besuch einer Sportveranstaltung keine Zwangslage bergründen könne (Vgl. OLG Köln, OLGE 93, 193, 194 f). Ich sehe diese Entscheidung äußerst kritisch und denke, dass andere Gerichte bei entsprechender Argumentation anders entscheiden könnten. Insbesondere bei Verknappung des Angebots und einer entsprechenden Nachfrage von mehreren Hunderttausend Menschen gibt es zumindest genügend Interpretationsspielraum. Im Stillen hoffe ich jedoch, dass der Gesetzgeber hier tätig wird und so richtige Football-Fans in den Genuss der Spiele kommen können. Ich habe schon einige NFL Spiele (und auch ELF Spiele sowie sehr viele im Amateurbereich) besucht und gönne jedem Fan dies einmal zu erleben.


Wenn Ihnen der Beitrag über Recht und Football gefallen hat, ist vielleicht auch das Blogthema American Football und Arbeitsrecht etwas für Sie:



Bei Fragen, nehmen Sie einfach jederzeit gerne Kontakt auf.

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