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  • danielbuljevic

Arbeitsrecht. Fragen rund um den Urlaub.

Aktualisiert: 5. Mai 2022

In den ersten Bundesländern sind bereits Ferien und dank sinkender Inzidenzen ist auch wieder an Urlaub zu denken. Doch welche Urlaubsansprüche habe ich eigentlich? Und was ist in der Probezeit oder wenn ich im Urlaub krank werde? Was ist, wenn ich während meines Urlaubs gekündigt werde? Diese und weitere Fragen wollen wir heute klären.


Welchen Anspruch auf Urlaub habe ich eigentlich?


Zunächst richtet sich der Urlaubsanspruch nach dem, was vertraglich vereinbart wurde. Hier hilft also der Blick in den Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifvertrag. Um feststellen zu können, ob man eine eher gute oder eher schlechte Vereinbarung getroffen hat, muss man sich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub als Maßstab vor Augen halten.


In Deutschland gilt das Bundesurlaubsgesetz. Hier ist geregelt, dass man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr hat. Aber Vorsicht! In Deutschland ist der Samstag grundsätzlich ein Werktag. Daher gilt dieser Maßstab für die 6-Tage Woche. Wer in der Woche 5 Tage einer Beschäftigung nachgeht, hat einen Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr. Hierbei ist zu erwähnen, dass einem der volle Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit zusteht. Sofern man seine Urlaubstage am Ende des Jahres nicht verbraucht hat, so werden diese für das Folgejahr übertragen. Aber hier können diese Urlaubstage nur bis zum 31. März. des Folgejahres genutzt werden.


Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?


Sofern Sie im Urlaub erkranken, können Sie sich die Krankheit ärztlich attestieren lassen. Die Krankheitstage zählen dann nicht als Urlaubstage. Der Urlaub dient


schließlich der Erholung und wer krank ist, kann sich nicht erholen. Beachten Sie hierzu aber Ihre Vereinbarungen und Pflichten hinsichtlich der Krankmeldung beim Arbeitgeber.




Gibt es keinen Urlaub während der Probezeit?


Mitnichten! Immer wieder höre ich von dem Gerücht, dass es in der Probezeit keinen Urlaub gebe. Tatsächlich ist es gesetzlich so, dass der Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate nur einen Anspruch auf den anteiligen Urlaub hat, da sich der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ergibt (s.o.). Das heißt, dass der Arbeitnehmer (in der Probezeit) für jeden Monat Betriebszugehörigkeit 1/12 seines Jahresurlaubs „verdient“.


Kann ich während meines Urlaubs gekündigt werden?


Eine Kündigung während eines Urlaubs ist eine unschöne Sache und sollte (schon der Zustellungsproblematik wegen) vermieden werden. Allerdings ist die Kündigung während des Urlaubs grundsätzlich möglich. Vorsicht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer geboten, wenn es sich um einen mehrwöchigen Urlaub handelt, insbesondere wenn die Urlaubsadresse bekannt ist. Der Schwerpunkt dürfte bei einer Kündigung während des Urlaubs auf der dreiwöchigen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage liegen. Hier geht die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte davon aus, dass eine Kündigung wirksam zugegangen ist, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Dies dürfte der Fall sein, sobald das Kündigungsschreiben im Briefkasten eintrifft. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer im Urlaub ist (Vgl. BAG Urteil vom 22.03.2012, Az. 2 AZR 224/11). Die Kündigungsfrist läuft dann bereits ab Zugang, obwohl der Arbeitnehmer im Urlaub ist, auch wenn der Arbeitnehmer vielleicht sogar am anderen Ende der Welt ist.





Was ist, wenn ich aus dem Urlaub komme und die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bereits abgelaufen ist?


Hier hilft ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG. Hier muss der Antrag spätestens zwei Wochen nachdem der Arbeitnehmer aus Urlaub kam, beim Gericht eingereicht werden! Allerdings gilt dies nicht, wenn der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen musste. Dann wird der Arbeitnehmer jemanden zur Durchsicht seiner Post beauftragen müssen.



Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, einer Kündigungsschutzklage oder Urlaubsansprüche? Rufen Sie gerne an (0421 85 82 5662) oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die Kanzlei ist gerne für Sie da! In Bremen und bundesweit.


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