top of page

Anwalt Arbeitsrecht Bremen: Neue Entwicklungen aus dem Koalitionsvertrag 2025

  • danielbuljevic
  • 11. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen informieren wir Sie regelmäßig über rechtliche Entwicklungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant sind. Der neue Koalitionsvertrag 2025 zwischen SPD und CDU enthält mehrere arbeitsrechtliche Vorhaben, die in den kommenden Jahren Gesetz werden sollen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Änderungen und deren rechtliche Bedeutung.



Mindestlohn: Zielgröße 15 € bis 2026


Der gesetzliche Mindestlohn soll auf rund 15 € steigen – maßgeblich auf Grundlage der Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Die Kommission orientiert sich künftig an 60 % des mittleren Bruttolohns (Medianlohn).


Rechtliche Einordnung: Die Anpassung erfolgt weiterhin über § 9 MiLoG und nicht direkt per Gesetz. Unternehmen sollten dennoch vorbereitend ihre Lohnstruktur überprüfen, insbesondere im Bereich geringfügiger Beschäftigung oder Werkverträgen.



Mindestlohn Anwalt



Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen


Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz sollen Bundesaufträge ab einem Wert von 50.000 € nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten. Für junge Start-ups gilt eine höhere Schwelle von 100.000 € in den ersten vier Jahren.


Rechtliche Einordnung: Tarifbindung oder zumindest tarifgleiche Arbeitsbedingungen könnten Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen werden. Unternehmen ohne Tarifbindung sollten prüfen, ob ihre Vertragsbedingungen angepasst werden müssen.



Arbeitszeit: Flexiblere Wochenarbeitszeit


Die tägliche Höchstarbeitszeit soll künftig durch eine Wochenarbeitszeit ersetzt werden – dies wäre ein bedeutender Schritt zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche Ruhezeit bleibt unangetastet.


Rechtliche Einordnung: Die Neuregelung würde mehr Spielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen, muss aber im Einklang mit den Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und den gesetzlichen Ruhezeiten erfolgen.



Überstundenregelungen im Fokus


Im Koalitionsvertrag ist außerdem vorgesehen, die Regelungen zu Überstunden transparenter zu gestalten. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, wann Überstunden als angeordnet gelten und wie sie zu vergüten sind.


Rechtliche Einordnung: Arbeitgeber sollten schon jetzt auf eine klare Dokumentation von Arbeitszeiten achten. Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge sollten diesbezüglich überprüft und ggf. angepasst werden.


Reform der Entsenderichtlinie


Die Koalition will die EU-Entsenderichtlinie weiterhin „konsequent umsetzen“. Ziel ist die Gleichbehandlung von entsandten Beschäftigten hinsichtlich Entlohnung und Arbeitsbedingungen.


Rechtliche Einordnung: Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die Arbeitsbedingungen des Einsatzlandes vollständig anwenden – insbesondere bei Lohnhöhe, Arbeitszeit und Unterkunft.



Antidiskriminierung: Reform des AGG


Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll überarbeitet werden. Geplant ist u. a. die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, z. B. im Hinblick auf soziale Herkunft.


Rechtliche Einordnung: Bei einer Gesetzesänderung müssen Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen, internen Prozesse und Schulungsmaßnahmen anpassen. Bereits jetzt empfiehlt es sich, auf eine diskriminierungsfreie Sprache und Auswahlpraxis zu achten.



Fazit: Arbeitsrecht im Wandel – Kanzlei zum Roland informiert


Für viele Unternehmen ergeben sich durch die geplanten Änderungen neue Herausforderungen – aber auch Chancen, Arbeitsbedingungen modern zu gestalten. Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht in Bremen begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Ob es um Lohnstrukturen, Arbeitszeiten, Ausschreibungen oder Diskriminierungsschutz geht – wir beraten Sie individuell, kompetent und auf Augenhöhe.


Sie haben Fragen zur Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften? Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit Ihrer Kanzlei zum Roland – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen.

Comentarios


bottom of page