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  • danielbuljevic

Bekomme ich für meine Corona Impfung Sonderurlaub? Was ist, wenn ich nach der Impfung krank bin?

Aktualisiert: 6. Juli 2022

Mit dem Beginn der weltweiten Corona-Pandemie hat sich das Arbeitsleben rasant verändert. Mittlerweile sind über 40 % der Bevölkerung mit einer Erstimpfung versorgt. Vielen steht die Impfung noch bevor. Noch ist es nicht ganz so einfach, einen der begehrten Impftermine zu ergattern. Es fallen daher viele Termine in die Arbeitszeit.

Deshalb geht es heute um die Frage, was eigentlich hinsichtlich der Arbeit im Rahmen des Impftermins gilt.







Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihre persönlichen Termine außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Hierzu sind grundsätzlich auch Arztbesuche zu zählen, wenn sie keinen akuten Anlass haben, also der Arbeitnehmer krank ist oder augenblicklich zum Arzt muss. Allerdings kann der Arbeitgeber gem. § 616 BGB unter Umständen dazu verpflichtet sein, den Besuch im Rahmen einer bezahlten Freistellung zu gewähren. Dies bestimmt sich aber nach dem konkreten Umständen des Einzelfalls. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigten, ob der Arbeitnehmer seinen Impftermin zeitlich selbst bestimmen kann oder ob eine zeitliche Vorgabe (bspw.) von einem Impfzentrum erfolgt. In dieser Konstellation spricht sehr viel für eine bezahlte Freistellung.


Was ist aber konkret mit der Corona Schutzimpfung?


Für diese Frage gibt es noch keine Antwort der Rechtsprechung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber hier recht generöse Regelungen finden, da der Impfschutz auch im Interesse des Arbeitgebers liegt. Schließlich können Impfungen Quarantänen und Ausbrüche verhindern. Sollte der Arbeitgeber sich hingegen weigern, Ihnen für die Corona Impfung eine bezahlte Freistellung zu gewähren, können Sie jederzeit Kontakt mit der Kanzlei zum Roland aufnehmen. Wir unterstützen Sie!


Ich habe nach der Impfung Nebenwirkungen und fühle mich krank, was gilt hier?


Sollten sich nach der Corona Impfung Nebenbewirkungen bemerkbar machen, gelten in diesem Fall die gleichen Regeln, wir bei einer normalen krankheitsbedingten Abwesenheit. Sollten Sie für diesen Zeitraum Urlaub genommen haben, können Sie sich diesen Tag wieder „gutschreiben“ lassen.




Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Dann könnte der Tarifvertrag eine Regelung für Arztbesuche enthalten. Zur weiteren Prüfung können Sie ebenfalls gerne Kontakt aufnehmen.


Bekomme ich für meine Corona Impfung Sonderurlaub? Was ist, wenn ich nach der Impfung krank bin?https://www.kanzlei-zum-roland.de/kontakt

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