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  • danielbuljevic

Die Rechtsschutzversicherung – notwendig oder überflüssig?

Aktualisiert: 5. Mai 2022

Heute wollen wir beleuchten, wie sinnvoll der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist bzw. ob man diese tatsächlich braucht und wenn ja, was überhaupt abgedeckt wird. Als Kanzlei bzw. Anwalt für Arbeitsrecht und Beamtenrecht (in Bremen und bundesweit) haben wir täglich mit Rechtschutzversicherungen Kontakt und setzen uns für unsere Mandanten -auch gegenüber den Versicherern - ein. Hierbei fühlen wir uns als Rechtsdienstleister ausschließlich unseren Mandanten gegenüber verpflichtet.


Was leistet überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?


Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) soll im Streitfall die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen. Hierzu zählen die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, ggf. die Kosten für die erste und zweite Instanz (eigene Anwaltskosten, ggf. gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. Gutachterkosten) sowie die Beratungsgebühr (sofern diese überhaupt anfällt).


Welche Rechtsbereiche die RSV abdeckt, hängt von dem vereinbarten Leistungsspektrum und den allgemeinen Versicherungsbedigunen (ARB) ab. Typischerweise bieten die Versicherungen sog. Bausteine (meist Verkehr-, Privat und Berufsrechtsschutz) an. Häufig ausgeschlossen sind hingegen z.B. Erbstreitigkeiten oder selbstständige Tätigkeiten.


Wird man als Mandant bevorzugt behandelt, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat?


Bei der Kanzlei zum Roland gilt dazu ein ganz klares Nein! Hier wird jeder Mandant gleich behandelt und individuell betreut. Eine „Massenabfertigung“ lehnen wir strikt ab. Im Grunde kann es auch dem Anwalt egal sein, wer sein Rechnungsadressat ist. Die gesetzlichen Gebühren entstehen gleichermaßen. Im Übrigen kommt es auch vor, dass sich die Kommunikation mit der Versicherung schwierig gestaltet oder die Versicherung nur sehr langsam agiert. Dies ist auch für uns ein ärgerlicher Mehraufwand, den wir für unsere Mandanten aber gerne in Kauf nehmen.


Die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt doch immer der Anwalt - oder?


Jein. Wir übernehmen gerne die Kommunikation mit der RSV. Dies stellt zwar im Grunde einen eigenen Auftrag dar, der gesondert zu vergüten wäre; allerdings sehen wir dies als kostenlosen Service der Kanzlei an. Auch bietet es sich in einigen Fällen an, den Auftrag nur unter der Bedingung der Deckungszusage zu erteilen, damit keine ungewollten Kosten auf Sie zukommen. Grundsätzlich gilt, dass wir dies so transparent wie möglich gestalten wollen. Dazu gehört in unseren Augen auch die Klärung der Deckungszusage der RSV.





Wenn die Versicherung leisten soll, zahlt sie eh nicht – oder?


Nein. Insofern Ihr Fall von Ihrem Vertrag erfüllt ist, muss die Versicherung leisten. Auch hier treten wir für Sie gegenüber Ihrer Versicherung als Ihr Interessensvertreter auf!


Schön und gut, aber kann die Versicherung mir nicht kündigen, wenn ich sie beansprucht habe?


In wahrscheinlich allen ARB finden sich Klauseln zur Sonderkündigung. Grundsätzlich kann die RSV kündigen, wenn Sie diese für 2 Rechtsfälle in einem Jahr beansprucht haben.


Woher weiß ich denn, ob es sich lohnt meine Versicherung zu beanspruchen?


Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Grundsätzlich gilt, dass eine RSV vor allem größere Kostenpunkte abdecken soll (z.B. Kündigungsschutzklagen oder andere arbeitsrechtliche Fälle, hier sind die Streitwerte und damit die Kosten erfahrungsgemäß relativ hoch) und nicht bspw. für eine Vertragsauflösung beim Internetanbieter eintritt.


Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Denn eine Inanspruchnahme der Versicherung in aussichtslosen Fällen macht keinen Sinn. Hier werden Sie unsererseits mit schonungsloser Ehrlichkeit „konfrontiert“. Wenn ein Vorgehen keinen Sinn ergibt, teilen wir Ihnen das mit. Uns ist es lieber, wenn Sie sich vertrauensvoll und dauerhaft an uns wenden, statt jede Anfrage mit einer Erstberatungsgebühr abzurechnen. Anwaltsarbeit ist Vertrauenssache, dafür stehen wir ein.


Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung. Aber sie macht auch nicht für jeden Sinn. Studenten bspw. würden wir nicht zwingend zum Abschluss raten. Hier wäre allenfalls eine Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz sinnvoll, aber auch nur, wenn man tatsächlich Auto fährt. Wenn ein größerer Schaden (z.B. Verkehrsunfall mit Gutachterkosten), arbeitsrechtliche Beratungen oder jedwede Fälle die einen Gutachter erforderlich machen, besteht, trägt die Versicherung diese Kosten. Daher hilft das Vorhandensein einer RSV auch bei der Entscheidungsfindung, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist, da man seine Entscheidung unabhängig von anfallenden Prozesskosten trifft. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine RSV für Sie Sinn macht, können Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler konsultieren.


Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, können Sie auf der Übersichtseite weitere Themen erforschen.



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