Kündigung erhalten? Was Arbeitnehmer jetzt unbedingt beachten sollten
- Anwalt für Arbeitsrecht: Daniel Buljevic

- vor 3 Tagen
- 9 Min. Lesezeit
Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Häufig wird man kurzfristig zu einem Gespräch gebeten, das angeblich nur wenige Minuten dauern soll. Wenig später hält man das Kündigungsschreiben in den Händen. Für viele Betroffene ist dies zunächst ein Schock.
Die Gedanken kreisen sofort um zahlreiche Fragen: Muss ich die Kündigung akzeptieren? Bekomme ich eine Abfindung? Wie lange habe ich Zeit, etwas zu unternehmen? Und vor allem: Wie geht es beruflich und finanziell weiter?
Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Arbeitnehmer gerade in den ersten Tagen nach Erhalt einer Kündigung häufig vermeidbare Fehler machen. Manche unterschreiben vorschnell Unterlagen, andere verlassen sich auf mündliche Zusagen des Arbeitgebers oder versäumen wichtige Fristen.
Dabei zeigt die Erfahrung immer wieder, dass Kündigungen keineswegs automatisch wirksam sind. Nicht selten bestehen gute Erfolgsaussichten, gegen die Kündigung vorzugehen oder zumindest deutlich bessere Konditionen auszuhandeln.
Wichtig ist vor allem eines: Bewahren Sie zunächst Ruhe und lassen Sie die Kündigung zeitnah rechtlich überprüfen. Aufgrund kurzer gesetzlicher Fristen sollte hier keine unnötige Zeit verloren werden.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte Sie nach einer Kündigung haben, welche Fristen Sie beachten müssen und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Die Kanzlei zum Roland mit Sitz in Bremen berät Arbeitnehmer aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und dem gesamten norddeutschen Raum in allen Fragen rund um Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
Gegen eine Kündigung kann häufig erfolgreich vorgegangen werden.
Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von nur drei Wochen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht.
Viele Kündigungsschutzverfahren enden dennoch mit einem Vergleich und einer Abfindung.
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Gerade bei einer fristlosen Kündigung empfiehlt sich eine sofortige anwaltliche Beratung.
Wer die Klagefrist versäumt, verliert häufig dauerhaft die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Inhaltsverzeichnis
Warum Arbeitnehmer nach einer Kündigung häufig Fehler machen
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Die wichtigste Frist nach einer Kündigung
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf das Arbeitslosengeld?
Typische Fehler nach Erhalt einer Kündigung
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Checkliste nach Erhalt einer Kündigung
Häufig gestellte Fragen
Warum Arbeitnehmer nach einer Kündigung häufig Fehler machen
Viele Arbeitnehmer reagieren nach Erhalt einer Kündigung zunächst emotional. Das ist völlig verständlich. Schließlich geht es häufig nicht nur um den Arbeitsplatz, sondern auch um die wirtschaftliche Existenz und die persönliche Lebensplanung.
Gerade in dieser Situation werden jedoch oft Entscheidungen getroffen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Wir erleben in unserer Praxis immer wieder, dass Arbeitnehmer zunächst versuchen, die Angelegenheit alleine mit dem Arbeitgeber zu klären. Dabei wird häufig übersehen, dass im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen gelten. Andere Betroffene verlassen sich auf Aussagen wie: "Wir finden schon eine Lösung" oder "Melden Sie sich erst einmal nicht beim Anwalt".
Unser Rat lautet daher: Lassen Sie eine Kündigung möglichst frühzeitig überprüfen. Eine rechtliche Einschätzung schafft häufig Klarheit und verhindert, dass wichtige Rechte verloren gehen.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Viele Arbeitnehmer gehen zunächst davon aus, dass jede Kündigung gleich zu behandeln ist. Tatsächlich unterscheidet das Arbeitsrecht verschiedene Kündigungsarten. Für die rechtliche Bewertung spielt dies eine entscheidende Rolle.
Die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung stellt den Regelfall im Arbeitsrecht dar. Hier wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, benötigt der Arbeitgeber regelmäßig einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund.
Man unterscheidet dabei zwischen drei klassischen Fallgruppen.
Die betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Beispiele können Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge oder die Schließung einzelner Abteilungen sein.
In unserer Praxis erleben wir allerdings immer wieder, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht sorgfältig vorbereitet werden. Gerade die Sozialauswahl führt häufig zu Fehlern und bietet nicht selten gute Ansatzpunkte für eine Kündigungsschutzklage.
Die verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wirft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer regelmäßig ein Fehlverhalten vor.
Typische Beispiele sind wiederholte Verspätungen, Arbeitsverweigerungen oder Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
In vielen Fällen ist vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Ob eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung beruht auf Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen.
Besonders häufig spielt hier die krankheitsbedingte Kündigung eine Rolle. Aber auch der Verlust einer zwingend erforderlichen Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
Gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen empfiehlt sich regelmäßig eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Nicht jede längere Erkrankung rechtfertigt automatisch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die fristlose Kündigung
Die außerordentliche oder fristlose Kündigung stellt im Arbeitsrecht die absolute Ausnahme dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Das Gesetz verlangt hierfür einen wichtigen Grund. Dem kündigenden Vertragspartner muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar sein.
Klassische Beispiele sind Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten oder schwere Beleidigungen.
Wir erleben allerdings immer wieder, dass Arbeitgeber vorschnell zu einer fristlosen Kündigung greifen. Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt automatisch eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Gerade bei einer fristlosen Kündigung sollte daher unverzüglich anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja.
Eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben sein muss.
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax genügt grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, ist die Kündigung regelmäßig unwirksam.
Ebenso sollte geprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich von einer hierzu berechtigten Person unterschrieben wurde.
Die wichtigste Frist nach einer Kündigung
Die wohl wichtigste Frist im Arbeitsrecht beträgt drei Wochen.
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Diese Frist gilt unabhängig davon, ob die Kündigung offensichtlich fehlerhaft erscheint.
Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in den meisten Fällen als wirksam.
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wie schnell diese Frist abläuft. Nicht selten wird zunächst versucht, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Häufig verstreicht dabei wertvolle Zeit.
Unser Rat lautet daher: Lassen Sie die Kündigung möglichst zeitnah prüfen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Kündigungsschutzklage
Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
Unser Rat: Lassen Sie die Kündigung möglichst sofort anwaltlich prüfen. Wer die Frist versäumt, verliert häufig dauerhaft die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen.
Arbeitssuchendmeldung
Frist: Grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unser Rat: Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Aufhebungsvertrag
Frist: Vor der Unterschrift.
Unser Rat: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals vorschnell. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung ist in vielen Fällen sinnvoll.
Fristlose Kündigung
Frist: Möglichst sofort handeln.
Unser Rat: Aufgrund der erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen empfiehlt sich bei einer fristlosen Kündigung eine umgehende anwaltliche Beratung.
Was sollte ich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung tun?
Viele Arbeitnehmer reagieren nach Erhalt einer Kündigung zunächst verunsichert oder emotional. Das ist vollkommen nachvollziehbar. Dennoch sollten Sie jetzt besonnen handeln und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
Bewahren Sie zunächst Ruhe und nehmen Sie sich die Zeit, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu lesen. Notieren Sie unbedingt das Datum, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Dieses Datum ist für die Berechnung wichtiger Fristen entscheidend.
Unterschreiben Sie keine weiteren Unterlagen, ohne diese zuvor geprüft zu haben. Dies gilt insbesondere für Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen oder sonstige Erklärungen des Arbeitgebers.
Bewahren Sie außerdem sämtliche Unterlagen auf, die mit Ihrem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen sowie Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.
Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Vor allem aber sollten Sie die Kündigung zeitnah rechtlich überprüfen lassen. Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass sich eine frühzeitige Beratung häufig auszahlt. Nicht selten bestehen deutlich bessere Handlungsmöglichkeiten, als Betroffene zunächst vermuten.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?
Ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, hängt stets vom Einzelfall ab.
Eine gerichtliche Überprüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn
Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen,
eine Weiterbeschäftigung angestrebt wird,
eine Abfindung erzielt werden soll,
Sonderkündigungsschutz bestehen könnte,
eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden werden soll.
Aus unserer Erfahrung enden viele Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einem gerichtlichen Vergleich.
Gerade in Bremen, Hamburg und dem norddeutschen Raum lassen sich durch eine gut vorbereitete Kündigungsschutzklage häufig wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erzielen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Diese Frage wird uns nahezu in jedem Erstgespräch gestellt.
Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich nein.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen.
Dennoch werden in der Praxis sehr häufig Abfindungen gezahlt.
Der Hintergrund ist einfach: Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, möchten viele Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden. Arbeitnehmer wiederum haben häufig kein Interesse daran, in den Betrieb zurückzukehren.
Vor diesem Hintergrund werden in gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen oftmals Abfindungen vereinbart.
Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen insbesondere die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers und die konkrete Verhandlungssituation eine Rolle.
Pauschale Aussagen sind daher regelmäßig nicht möglich. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann hier die Chancen am besten einschätzen.
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Viele Mandanten haben noch nie ein Arbeitsgericht von innen gesehen und fragen sich, was sie dort erwartet.
Schritt 1: Prüfung der Kündigung
Zunächst werden sämtliche Unterlagen geprüft. Anschließend erfolgt eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Schritt 2: Erhebung der Kündigungsschutzklage
Entscheidet man sich für ein Vorgehen gegen die Kündigung, wird Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben.
Schritt 3: Gütetermin
Das Gericht bestimmt zeitnah einen sogenannten Gütetermin. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen.
Nicht selten wird bereits in diesem frühen Stadium ein Vergleich geschlossen.
Schritt 4: Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, schließt sich später ein Kammertermin an. Dort werden die rechtlichen und tatsächlichen Fragen umfassend erörtert.
Gegebenenfalls werden Zeugen vernommen oder weitere Beweise erhoben.
Schritt 5: Urteil oder Vergleich
Erst wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf das Arbeitslosengeld?
Arbeitnehmer sollten sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich arbeitssuchend melden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen dem Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten vorgeworfen wird oder ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.
Ob tatsächlich eine Sperrzeit droht, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Gerade vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte daher anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Typische Fehler nach Erhalt einer Kündigung
In unserer Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehler.
Die Dreiwochenfrist wird versäumt.
Arbeitnehmer unterschreiben vorschnell einen Aufhebungsvertrag.
Es wird auf mündliche Zusagen vertraut.
Die Agentur für Arbeit wird nicht rechtzeitig informiert.
Wichtige Unterlagen werden nicht gesichert.
Arbeitnehmer äußern sich vorschnell gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.
Gerade in emotional belastenden Situationen empfiehlt es sich, zunächst Ruhe zu bewahren und die rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Je früher eine rechtliche Beratung erfolgt, desto größer sind in der Regel die Handlungsmöglichkeiten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn
eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde,
eine Abfindung verhandelt werden soll,
ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde,
Sonderkündigungsschutz bestehen könnte,
leitende Angestellte oder Führungskräfte betroffen sind.
In vielen Fällen lässt sich bereits durch eine frühzeitige strategische Beratung eine deutlich bessere Ausgangsposition schaffen.
Checkliste nach Erhalt einer Kündigung
☑ Datum des Zugangs notieren
☑ Kündigungsschreiben kopieren und aufbewahren
☑ Umschlag sichern
☑ Arbeitsvertrag bereitlegen
☑ Letzte Gehaltsabrechnungen bereitlegen
☑ Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen
☑ Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abgeben
☑ Dreiwochenfrist berechnen
☑ Rechtliche Beratung einholen
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
In der Regel muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?
Ja. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist grundsätzlich unwirksam.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen.
Kann ich auch während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Eine Erkrankung schützt grundsätzlich nicht automatisch vor einer Kündigung.
Muss ich mich nach einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden?
Ja. Arbeitnehmer sollten sich unverzüglich arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Kann ich nach einer Kündigung freigestellt werden?
Ja. Viele Arbeitgeber sprechen nach einer Kündigung eine Freistellung aus. Ob diese wirksam ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wer trägt die Kosten eines Rechtsanwalts?
Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Erhalt oder die Zustimmung zu einer Kündigung zu unterschreiben.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen
Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten prüfen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine wertvolle Zeit verlieren. Aufgrund der kurzen gesetzlichen Fristen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung.
Die Kanzlei zum Roland in Bremen berät Arbeitnehmer bundesweit in allen Fragen rund um Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Gerne prüfen wir kurzfristig die Erfolgsaussichten Ihres Falls und besprechen mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
Über den Autor:

Rechtsanwalt Daniel Buljevic
Rechtsanwalt Daniel Buljevic ist Inhaber der Kanzlei zum Roland in Bremen und ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.
Er berät und vertritt Arbeitnehmer bundesweit in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abfindungsverhandlungen sowie die arbeitsrechtliche Beratung von Führungskräften.
Durch die konsequente Spezialisierung auf das Arbeitsrecht begleitet Rechtsanwalt Buljevic Mandanten aus Bremen, Hamburg und dem gesamten Bundesgebiet in allen Phasen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Die Kanzlei zum Roland wurde im Jahr 2026 erneut von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA) als TOP Kanzlei für Arbeitsrecht ausgezeichnet.






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